Gymnasiale Maturität

Gymnasiale Maturität

Die schweizerische Anerkennung der an kantonalen und kantonal anerkannten Gymnasien ausgestellten Maturitätszeugnisse erfolgt gemeinsam durch Bund und Kantone. Diese orientieren sich am bildungspolitischen Ziel, den prüfungsfreien Zugang zu den Universitäten mit der gymnasialen Maturität langfristig sicherzustellen.

Der Bundesrat und die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) regeln in einer Verwaltungsvereinbarung ihre partnerschaftliche Zusammenarbeit im Bereich der gymnasialen Bildung und definieren für die Zulassung zu den Studiengängen der Eidgenössischen Technischen Hochschulen, der kantonalen Universitäten und der pädagogischen Hochschulen die formalen Mindestanforderungen an die gymnasiale Maturitätsausbildung. Dazu erlassen sie zwei parallele Rechtsgrundlagen: die Verordnung des Bundesrats über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen (Maturitätsanerkennungsverordnung, MAV) respektive das gleichlautende Reglement der EDK über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen (Maturitätsanerkennungsreglement, MAR). 

Im durch die EDK erlassenen Rahmenlehrplan für die gymnasialen Maturitätsschulen (RLP) sind die Mindestanforderungen an die fachlichen und überfachlichen Lerninhalte festgelegt, womit die Vergleichbarkeit der Abschlüsse auf schweizerischer Ebene sichergestellt werden kann. In den kantonalen Lehrplänen sind diese Vorgaben für den Unterricht an den gymnasialen Maturitätsschulen umgesetzt und konkretisiert.

Neues Maturitätsrecht ab 1. August 2024

Seit 1. August 2024 sind die drei revidierten Grundlagen des Maturitätsrechts (Verwaltungsvereinbarung, MAR/MAV, RLP) in Kraft. Damit beginnt eine längere Phase des Übergangs, in der die Kantone für ihre Gymnasien die nötigen Anpassungen vornehmen, damit deren Maturitätszeugnisse auch künftig die Mindestanforderungen erfüllen und schweizerisch anerkannt werden können.

Weiterführende Informationen

Kontakt

SBFI, Dominik Noser
Leiter Ressort
Maturitätsprüfungen
T +41 58 462 74 85

SBFI, Dominique Cherpillod 
Sekretariat
Maturitätsprüfungen
T+41 58 464 38 63

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